Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von kangaru am 08.02.2013, 15:28 Uhr

Was?????

Ein Beschäftigungsverbot gibt es, wenn es auf Arbeit keine Möglichkeit gibt, dich den Mutterschutzrichtlinien entsprechend einzusetzen. Das ist die eine Seite.
Wenn der AG schon in den ersten 12 Wochen einer SS zum kontrollieren des AN übergeht, kann man sehr wohl davon ausgehen, das da noch ganz anderer Terror droht! Da kann der FA sehr wohl intervenieren!
Lass dir den Fragebogen mal zeigen, beschreibe nächste Woche genau was da jetzt schon abgeht.
Und das nach einem Kindsverlußt, Gott!
Was hätte dein Chef denn machen wollen, wenn du nicht aufgemacht hättest? Einkaufen gewesen wärest? Der kann doch nix beweisen und kündigen schon gar nicht!
Was arbeitest du denn?

Boah, bin ich auf 180!

 
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