Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fuchsina am 02.02.2011, 23:01 Uhr

Was hier an falsche Informationen verbreitet werden....

ist wirklich haaresträubend.

SELBSTVERSTÄNDLICH ist es möglich, dass im 1 Monat nach der Geburt die Mutter Mutterschaftsgeld und der Vater Elterngeld bezieht. Weshalb sollte das nicht gehen? Zumal die Mutter auch während des Mutterschutzes nach der Geburt prinzipiell Elterngeld bezieht. Nur wird dies voll auf das Mutterschaftsgeld angerechnet und das Mutterschaftsgeld höher ist as Elterngeld gibt keine Auszahlung von der Elterngeldstelle.

Also nochmal zusammenfassend:

Elterngeld gibt es für maximal 14 Monate wenn beide Elternteil minimum jeweils 2 Monate nehmen. Die 14 Monate können beliebig zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

 
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