Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von petra83 am 01.12.2010, 14:32 Uhr

Was für ein Hick Hack......

Hallo!

Soweit ich weiß, muss ein Arzt dir das Beschäftigungsverbot ausstellen. Kannst also auch deinen Hausarzt fragen.
War bei mir auch so, ich musste halt den Wisch bezahlen, aber das war es mir wert. Meinste du du könntest mit deinem Gyn das nicht nochmal klären? Kannst ja auch sagen, das du es auch zahlst.
Und ja, dein AG bezahlt dich weiter und bekommt es von der Krankenkasse zurück.
Habe ich dir mal aus Netz gezogen:
Wer spricht ein individuelles Beschäftigungsverbot aus?
Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgesprochen werden. Dazu ist ein Attest nötig, das der Arzt mit eigenen Worten formuliert. Darin sollte möglichst genau und allgemein verständlich festgehalten sein, ob das Beschäftigungsverbot jegliche Tätigkeit verbietet oder ob die Frau leichtere Arbeiten übernehmen beziehungsweise weniger Stunden am Tag arbeiten kann. In diesen Fällen könnte der Arbeitgeber ihr einen anderen, weniger gefährdenden Arbeitsplatz zuweisen. Das Attest sollte auch Auskunft darüber geben, in welchem Umfang eine weitere Beschäftigung eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt. Achtung: Nicht immer übernehmen die Krankenkassen die Kosten für das Attest - am besten vorher nachfragen. Notfalls muss die Schwangere es aus eigener Tasche bezahlen, dass der Arzt ihr ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellt.

Ein Beschäftigungsverbot kann jeder niedergelassene Arzt ausstellen
Der Arbeitgeber muss sich an dieses Beschäftigungsverbot halten. Er kann jedoch eine Nachuntersuchung verlangen, wenn er begründete Zweifel an dem ärztlichen Attest hat. Welcher Arzt diese Untersuchung vornimmt, bestimmt jedoch die Schwangere. So kann sie zum Beispiel eine Untersuchung durch den Werksarzt ablehnen. Die Kosten für die Nachuntersuchung trägt der Arbeitgeber.

Liebe Grüße

Petra

 
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