Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von minimal, 33. SSW am 11.11.2008, 14:32 Uhr

Warum meinte er, ich muss dann noch 2-3 Wochen warten?

Wenn du ein BV von deinem Faruenarzt hast und dort steht drinn, das es ab heute gültig ist, gehst du ab heute nicht mehr arbeiten. Alles andere braucht dich dann nicht zu interessieren.

Ich vermute mal, das dein Arbeitgeber möchte das du noch 2 Wochen arbeiten kommst, weil er schneller keinen Ersatz für dich hat. Aber das ist nun sein Problem. Schließlich wollte doch er auch das du ein BV bekommst.

Ich gebe aber zu, das es mich wundert wie leicht einige Frauenärzte das ausstellen. Und ich sage es nochmal. Die Frauenärzte hätten es nicht ausstellen müssen, nur weil dein Arbeitgeber das gerne hätte. Ein Beschäftigungsverbot kann auch dein Arbeitgeber ausstellen.

Bei mir war es so, das ich von der Arbeit (Kiga) freigestellt wurde, sobald ich offiziell bescheid gegeben hatte das ich schwanger bin. Wurde dann zum Amtsarzt geschickt und wir mussten ca 10 Tage auf das Ergebnis warten (also 10 Tage Sonderurlaub für mich) Als der Brief da war, musste mein Arbeitgeber reagieren und hat mich sofort, also noch am selben Tag, vom Dienst befreit. Und seit dem Tag habe ich das Beschäftigungsverbot durch meinen Arbeitgeber. Hatte auch keinerlei Arbeit damit. Hat alles mein Arbeitgeber geregelt.

LG

mini

NS: Das bedeutet aber auch, das dein Arbeitgeber dich ab sofort nicht mehr in die Einrichtung lassen darf wenn du auf Grund von fehlendem Immunschutz ein BV hast. Dann kannst du dich auch nicht mehr von den Kindern verabschieden. Er trägt das Risiko wenn du dir dann was weg holst und müsste im schlimmsten Fall für die FOlgen haften.

 
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