Geschrieben von Silene am 16.08.2017, 9:34 Uhr |
Urlaubsanspruch
Der Urlaub wird für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 gekürzt. Wenn du also nach der Geburt bis Ende des Jahres nicht mehr arbeiten willst, könntest du 1/4 deines Jahresurlaubs vor der Geburt nehmen und ggf. Resturlaub von diesem Jahr.
- Urlaubsanspruch - Jaschi22 15.08.17, 7:45
- Re: Urlaubsanspruch - Lausemaus13 15.08.17, 8:03
- Re: Urlaubsanspruch - Sandra_1990 15.08.17, 8:05
- Re: Urlaubsanspruch - Jaschi22 15.08.17, 8:11
- Re: Urlaubsanspruch - MAMAundPAPA2013 15.08.17, 8:16
- Re: Urlaubsanspruch - Jaschi22 15.08.17, 8:29
- Re: Urlaubsanspruch - Silene 16.08.17, 9:34
- Re: Urlaubsanspruch - Geisterfinger 18.08.17, 23:06
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