Geschrieben von Jil2004 am 15.11.2004, 23:49 Uhr |
Unterhaltsvorschuss
Hallo an alle!
Wer kann mir helfen?
Ich hätte gerne mal gewusst, wie hoch der Unterhaltsvorschuss in Sachsen Anhalt ist.
Meine Tochter ist 11 Tage alt.
Und ich würde mich gerne ausserhalb des Jugendamtes mit dem Kindesvater einigen. Ohne das Jugendamt einzuschalten.
Auch wenn jetzt vielleicht viele sagen würden, frag doch beim Jugendamt nach, aber wir möchten das nicht weder der KV noch ich.
Habe auch schon verzweifelt im Inet gesucht nach passende links, finde aber leider nichts, bitte helft mir!
Tausend Dank für evtl. alle Bemühungen bzw. Antworten.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von kruemel2001, vorbei. SSW am 16.11.2004, 0:22 Uhr
Hallo!
Wenn Du Unterhaltsvorschuß willst, wirst Du nicht ums JA drumherum kommen. Das bekommst Du nur, wenn der Vater nicht zahlen kann oder will und das auch nur max. 6 Jahre, dann ist Ende im Gelände. Wenn Du normalen Kindesunterhalt meinst, so richtet sich der nach dem Einkommen des Vaters, nachzulesen in der "Düsseldorfer Tabelle". Um Unterhaltsansprüche für Dein Kind durchzusetzen solltest Du unbedingt eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen, denn wenn er mal abstreitet der Vater zu sein, bist Du Neese und bekommst nicht mal den Unterhaltsvorschuß bzw. erst nach gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft und das geht wiederum auch nur über das JA. Ich weiß zwar nicht, warum Ihr so eine Abneigung dagegen habt, aber Ihr werdet nicht drumherum kommen.
LG Susi
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von Jil2004 am 16.11.2004, 0:52 Uhr
Hallo Susi
lieben Dank für deine Antwort
Die Vaterschaftsanerkennung haben wir schon gemacht,übers Standesamt.
Habe mir auch eben die Tabelle gesucht und kann nun mit dem KV eine Einigung treffen.
Ich wollte nur nicht zum Jugendamt, damit die uns nicht vorschreiben, was er zu zahlen hat.
LG
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von berita am 16.11.2004, 2:37 Uhr
Dann meintest du wohl Unterhalt, nicht U.vorschuss :-) Dieser Vorschuss ist ja eine Leistung des Jugendamts, wenn der Vater nicht zahlt. Uebrigends kannst du auch vom KV Unterhalt verlangen in den ersten drei Jahren, Hoehe und Selbstbehalt siehe Duesseldorfer Tabelle.
LG
Berit
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von Katja+Christoph, 21. SSW am 16.11.2004, 8:21 Uhr
Hi,
also um den normalen Kindsunterhalt zú regeln, ,mußt du nicht zum JA!!
War ich damals auch nicht.
das könnt ihr untereinander klären.
Die Höhe des Unterhaltes hängt natürlich vom einkommen des Vaters ab.
Also bei mir sind es 197 oder 199 €, die ich jeden Monat vom Vater bekommen würde(aber da wir wieder zusamenn sind, erübrigt sich das).
Diese Summe ist der Mindestunterhalt!
Hat dein Freund ein gutes Einkommen ist es natürlich mehr.
Um Unterhaltsvorschuss(falls der Vater nicht zahlen kann oder will) zu bekommen, müßtest du dich ans JA wenden.
Gruß Katja
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von Jil2004 am 16.11.2004, 19:41 Uhr
Hallo Katja
Danke dir, so hab ich mir das auch gedacht,dass ich nicht zum JA gehe, da wir uns auch so einigen wollen.
Das freut mich für dich und deinem Kind, dass der Papa wieder bei euch ist.
Alles gute und liebe euch 3 unbekannter weise und dem zukünftigen Nachwuchs :-)