Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mutti1604 am 12.08.2006, 7:33 Uhr

Rechtsfrage

also wenn das baby behindert werden würde brauchst du keine beratung dann liegt nämlich ne medizinische indikation vor!!!diese muss aber vom arzt festgestellt sein!

die beratungsregelung greift nur wenn keine medizinische(behinderung, risiko für mutter oder kind) oder kirminologische(nach vergewaltigung ss) indikation vorliegt

 
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