Geschrieben von Kat66 am 11.08.2006, 20:15 Uhr |
Rechtsfrage
Hallo erstmal. Ich weiß nicht, ob mir jemand helfen kann. Ich habe 1 Tochter (6 Jahre) und lebe seit einiger Zeit getrennt von meinem Mann. Ich habe jemanden kennen gelernt und wahrscheinlich ist das passiert, was mir gerade noch fehlt. Er darf keine Kinder mehr zeugen, weil er durch eine Tablettenbehandlung (Rheuma) nur noch behinderte Kinder zeugen kann. Ich weiß, dass man vor einer Abtreibung ein Gespräch mit Leuten führen muss, die sich davon überzeugen, dass es wirklich keinen anderen Weg gibt. Ich weiß, dass es bei Familien so ist. Muss ich das als alleinstehende Mutti mit Kind auch tun? Meine Lage ist doch wirklich alles andere als beratungswürdig in die Richtung "Kind behalten"! Wo kann man da noch nachlesen??
Re: Rechtsfrage
Antwort von kaysmama, nix mehr seit dem 19.Juli am 11.08.2006, 20:46 Uhr
Hallo!
Erst mal muss ich dir sagen, so erging es einer Freundin von mir auch... Leider!
Aber sie hat sich beraten lassen bei ProFamilia... Guck mal im Internet (Google) unter ProFamilia und hol dir doch mal dort nen Termin...
Ist es denn sicher das du SS bist? Oder vermutest du es nur? Denn dann würde ich warten, ob es wirklich der Fall sein sollte.
Bei ProFamilia sind alle wirklich nett.
LG und alles Gute
Kim & Kids
Re: Rechtsfrage
Antwort von Kat66 am 11.08.2006, 20:52 Uhr
Hi, danke für Deine Antwort. Nee, sicher bin ich mir nicht. Wenn, dann ist es erst letztes WE passiert. Rein rechnerisch dürfte es aber "geknallt" haben bzw. ganz knapp gewesen sein. Ich habe Bauchschmerzen im Unterleib. Ich fühle mich auch irgendwie anders. Habe mir erst mal einen SS-Test geholt, aber noch nicht gemacht und mir auch schon einen Termin bei der FA geholt. Werde bei profamila mal nachfragen. Danke für den Tipp. Ich hoffe, es wird alles gut. Leider habe ich schon 2 Abtreibungen hinter mir, habe irgendwie immer Pech gehabt...
Re: Rechtsfrage
Antwort von kaysmama, nix mehr seit dem 19.Juli am 11.08.2006, 21:46 Uhr
Ohje... Du tust mir leid...!
Aber was spricht denn dagegen das Baby dann zu bekommen, wenn es passiert sein sollte?
Ich meine, ein behindertes Kind hat ja auch irgendwo ein "Recht" auf Leben... Und so schlimm find ich sowas gar nicht.Sorry das ich das so direkt frage & sage!
LG und alles Gute
Kim & Kids
Re: Rechtsfrage
Antwort von Kat66 am 11.08.2006, 22:16 Uhr
Ne, Du, ich bin 40, habe ein Haus abzubezahlen und bin froh, dass ich Arbeit habe...
Re: Rechtsfrage
Antwort von Ött am 11.08.2006, 23:27 Uhr
Hallo,
das beratungsgespräch ist "Pflicht", Vorraussetzung für einen Abbruch.
Aber die Leute in den beratungsstellen sind wirklich alle sehr nett und verständnisvoll, da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Sie drängen einen in keine Richtung und akzeptieren Deine Gründe (selbst wenn das nur "ich will halt nicht" ist), es geht nur darum, denjenigen, die am Zweifeln sind, Hilfsmöglichkeiten und Alternativen aufzuzeigen.
Re: Rechtsfrage
Antwort von silberwoelfin, nix mehr seit dem 15. am 12.08.2006, 5:38 Uhr
hallo!
sorry, aber wenn du bereits 2 abtreibungen hinter dir hast, dann würde ich doch vielleicht mal an verhütung denken oder zumindest, wenn du verhütest, eine sichere methode wählen - immerhin bist du schon vierzig, hast also ein gewisses alter erreicht, in dem man das wissen müsste!!!
ansonsten zu deiner frage, diese beratungsgespräche sind nur pro forma, da es das gesetz so vorsieht! also brauchst du da gar nicht groß erzählen, außerdem was sollen sie einer gestandenen vierzigjährigen schon sagen ...
alles gute, ich hoffe, solltest du wahrhaftig schwanger sein, kommt in ein paar monaten nicht die 4. abtreibung hinzu!
in diesem sinne viele grüße
~ evi
Re: Rechtsfrage
Antwort von kaysmama, nix mehr seit dem 19.Juli am 12.08.2006, 7:29 Uhr
Dem kann ich mich nur anschließen....
LG und alles Gute
Kim mit Kay an der Hand und Zoè im Arm
Re: Rechtsfrage
Antwort von Mutti1604 am 12.08.2006, 7:33 Uhr
also wenn das baby behindert werden würde brauchst du keine beratung dann liegt nämlich ne medizinische indikation vor!!!diese muss aber vom arzt festgestellt sein!
die beratungsregelung greift nur wenn keine medizinische(behinderung, risiko für mutter oder kind) oder kirminologische(nach vergewaltigung ss) indikation vorliegt
Re: Rechtsfrage
Antwort von Kat66 am 13.08.2006, 12:37 Uhr
Ich kann Deine Meinung verstehen, ich würde dasselbe denken. Ich hatte bisher einfach Pech. Das 1. Mal war wirklich Dummheit und beim 2. Mal hatte ich einen Schwächeanfall und habe sofort irgendein Zeug gespritzt bekommen und anschließend musste ich Tabletten nehmen (Antibiotika). Durch diese Geschichte hat sich bei mir alles verschoben. Ich wurde darüber nicht aufgeklärt und so geschah es. Aber mal was positives. Habe gerade SSW-Test gemacht und das gleich zweimal. Bin nicht schwanger. Fühle mich allerdings unwohl, da ich seit Tagen Bauchschmerzen im Unterleib habe und mein Bauch auf der Haut brennt. Ich habe Schweißausbrüche und das Gefühl, ständig Fieber zu haben. Mal sehen, was die FA am Freitag sieht. Ich hoffe, es ist nicht irgendwelcher Mist. Vielleicht komme ich ja auch in die Wechseljahre......