Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mayaa, 29. SSW am 27.03.2006, 10:52 Uhr

Rechte von Oma & mein Tipp

Hallo Maliki, auch ich weiß nicht, was das Beste in Deiner verkorksten ist. Ich würde wahrscheinlich nach der Geburt eine Hallo-ich-bin-da-Karte schicken, die Du ja vielleicht auch an andere schickst. Und dann mal auf die Reaktion warten.

@diador, wegen Omas Rechte: Also im BGB §1685 steht: (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Dabei ist dann natürlich die große Frage, was "dem Wohle des Kindes dient". Übrigens steht nicht da, "solange es nicht dem Wohle des Kindes schadet" oder so ähnlich, man beachte den kleinen, aber entscheidenden Unterschied. ;-)

 
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