Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von keinnamemehrfrei am 09.03.2014, 12:39 Uhr

Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

ach ich glaube da machst du dich umsonst verrückt. wenn es zwei anderen mietern bewilligt wird, kann der herr sich noch hundert mal aufregen.

aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das es ein grundsätzliches recht gibt, gemeinschaftsräume zuzumüllen. ich denke es ist so und so kulanz. hier steht ganz klar in den mietverträgen drin das gemeinschaftsräume keine öffentliche Abstellfläche sind. unser kiwa steht demnach im Keller auch wenn ich ihn genau wie du an der Treppe unter einer anderen Treppe festmachen könnte. aber ob ich nun den Keller aufschließe oder das Schloß an der Treppe macht zumindest hier den Kohl nicht fett.

ich würde dem Typen das nächste mal einfach sagen er soll mich nicht vollquatschen sondern darf sich gern an die Verwaltung wenden. mit denen hast du längst gesprochen (auch wenn du das nicht hast). offensichtlich blufft er ja schon länger.

 
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