Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von over28, 33. SSW am 03.07.2007, 13:37 Uhr

Praxisgebühr ab SSW 24 ????? Brauche Infos!

Also normal sind Vorsorgeuntersuchungen von der praxisgebühr befreit:
Alle Vorsorgeuntersuchungen und einige Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen; so fällt bei Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und zur Krebsfrüherkennung oder bei der halbjährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühr an. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind jedoch von den Krankenkassen nur beschränkt Praxisgebührfrei. Deshalb fragen Sie Ihren Arzt welche Leistungen z.B. die Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet.

 
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