Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mamafürvier am 04.01.2010, 12:47 Uhr

PANIK!!! Keuchhusten

Ich würde da mal nachhaken.
... wenn der Dok zu faul ist zu testen dann würde ich sagen, daß das ein Fehler ist.

Eine Meldepflicht laut IfSG besteht nicht. In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen besteht eine Meldepflicht für die Erkrankung an Pertussis auf der Basis von Länderverordnungen.
Nach § 34 Abs. 6 IfSG besteht eine Pflicht für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über zur Kenntnis gelangte Erkrankungsfälle zu informieren und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Diese Informationspflicht ist bei Erkrankungen in Einrichtungen mit Kleinkindern besonders zu beachten.
Personen, die an Pertussis erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 IfSG in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermittlungen an.
© Robert Koch - Institut

 
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