Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mf4 am 20.12.2013, 19:39 Uhr

Nochmal zum Thema Vaterschaft/ Trennung

lauter falsche Infos

Für die Zukunft kann schon von Gesetzes wegen auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden, §1614 BGB.

Wenn du etwas beantragst und der Mann zahlungsfähig ist wird man ihn zur Kasse bitten bevor ein Amt etwas für die Kinder bezahlt. Dass sich ein Amt das dann wo anders holt... stimmt nicht.

 
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