Geschrieben von tirg, 20. SSW am 31.08.2010, 8:01 Uhr |
Noch jemand Krankenschwester im BV?
Das es gar keine Zuschläge gibt, stimmt nicht so ganz. Klar gibt es nicht die kompletten aber einen Ausgleich und zwar ist das sogar im MuSchG verankert:
§ 11 Mutterschutzgesetz "Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten"
(1) Den (...) Frauen ist (...) vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der
letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots (...) oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots (...) teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen.
von daher habe ich noch einmal mit meinem Personalleiter gesprochen und es sit so wie es im Gesetz steht, ihm ist nur ein Fehler unterlaufen und ich bekomme den fehlenden Betrag nachgezahlt.
Lg
- Noch jemand Krankenschwester im BV? - tirg, 20. SSW 30.08.10, 15:18
- Re: Noch jemand Krankenschwester im BV? - -Kaname- 30.08.10, 15:50
- Re: Noch jemand Krankenschwester im BV? - Mini-meee 30.08.10, 20:32
- Re: Noch jemand Krankenschwester im BV? - tirg, 20. SSW 31.08.10, 8:01
- Re: Noch jemand Krankenschwester im BV? - Mini-meee 30.08.10, 20:32
- Re: Noch jemand Krankenschwester im BV? - -Kaname- 30.08.10, 15:50
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