Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sternenfee75 am 30.05.2012, 11:30 Uhr

Nachtrag Elterngeld

Das Elterngeld an sich wird nicht versteuert (ist steuerfrei), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d.h. es kann zu Steuernachtzahlungen kommen.
Im Grunde erhöht sich dann einfach der Steuersatz für das restliche Einkommen.
Und wenn du das EG splitten lässt, denk dran, dass es im Grunde nur 20 Monate sind und keine 2 Jahre, da man in der Regel die ersten beiden Monate Mutterschaftsgeld bekommt und nur die anderen 10 Monate gesplittet werden.

 
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