Geschrieben von keksschatzi, 37. SSW am 30.04.2005, 5:23 Uhr |
mutterschutz
huhu
bellymum hat recht, bis zur geburt hin darfst du arbeiten, wenn du es ausdrücklich wünschst (aber wegen ausserordentlicher zeiten mußt du dich absichern), aber nach der geburt besteht das beschäftigungsverbot 100%, da darf man 8 wochen nicht arbeiten gehen und der arbeitgeber darf einen nicht beschäftigen
lg
- mutterschutz - lehmchen, 8. SSW 29.04.05, 19:00
- Re: mutterschutz - Kris4, 25. SSW 29.04.05, 19:04
- Re: mutterschutz - karo32, 36. SSW 29.04.05, 19:38
- Re: mutterschutz - lizzie.d, 36. SSW 29.04.05, 20:54
- Re: mutterschutz - bellymum, 35. SSW 29.04.05, 22:26
- Re: mutterschutz - keksschatzi, 37. SSW 30.04.05, 5:23
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