Geschrieben von bellymum, 35. SSW am 29.04.2005, 22:26 Uhr |
mutterschutz
Hallo, also es stimmt - das Erziehungsgeld, nach der Geburt, wenn du im Erziehungsurlaub bist bekommst du nach Antragstellung.
Mit Einwilligung deines Arbeitgebers kannst du 100%ig bis an die Geburt ran arbeiten - Voraussetzung ist, dass du, dein Arbeitgeber und das Gewerbeaufsichtsamt einverstanden seit. Bei Arbeiten nach 20 Uhr stehen die Chancen aber schlecht, da du dies eigentlich (mit Ausnahmen, z.B. Schauspieler) ab Meldung der Schwangerschaft nicht mehr tun darfst. Da musst du dich ganz genau mit deinem Arbeitgeber absprechen und dich rückversichern, denn im Ernstfall, wenn irgendwas passiert, stehst du sonst ganz allein da. Klingt nicht so toll, ich weiß, aber ich weiß das alles, weil bis letzte Woche auch voll berufstätig war und abends gearbeitet habe. Aber wie gesagt, alles mit den beteiligten Personen genau abklären lassen!
Ne schöne Kugelzeit!
- mutterschutz - lehmchen, 8. SSW 29.04.05, 19:00
- Re: mutterschutz - Kris4, 25. SSW 29.04.05, 19:04
- Re: mutterschutz - karo32, 36. SSW 29.04.05, 19:38
- Re: mutterschutz - lizzie.d, 36. SSW 29.04.05, 20:54
- Re: mutterschutz - bellymum, 35. SSW 29.04.05, 22:26
- Re: mutterschutz - keksschatzi, 37. SSW 30.04.05, 5:23
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