Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mel26 am 29.06.2007, 12:36 Uhr

Mutterschutz bei Geburt nach ET ??

Ich meine, wenn man ein Frühchen bekommt, ist es so, dass die Zeit, die das Kind zu früh kam noch dazu gerechnet wird. Also wenn das Kind 5 Wochen zu früh war, dann werden die plus die 12 Wochen gerechnet, die man für eine Frühgeburt dann nach der Entbindung als Mutterschaftsgeld bekommt, also hier der Geburtstermin und dann 17 Wochen drauf. So war es glaub ich 2005 bei mir

 
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