Geschrieben von lilly1205, 38. SSW am 16.12.2005, 18:18 Uhr |
Mutterschaftsgeld
Hallo...
ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld und hoffe, hier gibt es einige, die mir weiterhelfen können.
Ich bin Studentin und habe meines Erachtens keinen Anspruch auf das MSG von der KK. Aber es gibt doch noch dieses einmalige MSG vom Bundesversicherungsamt oder so. Wer hat denn darauf Anspruch und wie wird das beantragt?
Würde mich über ein paar Antworten freuen!
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Maus24x, 18. SSW am 16.12.2005, 23:10 Uhr
Ich glaube das gibt es gar nicht mehr!
Gruss Nadine
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Heraklea, 25. SSW am 17.12.2005, 10:56 Uhr
Hallo!
Schau hier mal nach. Da steht alles drin, was Du wissen mußt.
http://www.bundesversicherungsamt.de
In der Navigation gibt es den Punkt Mutterschaftsgeld mit allen Infos und Anträgen zum runterladen.
Aber soweit ich weiß, hast Du als Studentin keinen Anspruch.
Versuche es aber trotzdem mal oder rufe einfach mal dort an.
LG
Conny
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Joan13 am 17.12.2005, 12:42 Uhr
Hi, ich bin in der selben Situation. Vom Arbeitgeber und von der Krankenkasse - keine Chance MSG zu kriegen, was aber nicht zutreffend ist. Gemäß Rundschreiben Nr. 89a, zu § 200 Abs. 1 RVO-daraus geht hervor, das auch Studentinnen, die kein Anspruch auf Krankengeld haben, Anspruch auf MSG haben. Aber wie will man mit diesen Institutionen kämpfen, ohne sich dabei wie Don Quijote zu fühlen? Mir wurde gesagt, ich sollte beim Arbeitgeber doch mit einem Brief vom Anwalt versuchen. Darauf habe ich verzichtet, weiß nicht, ob es was bringt, ich hab nur Stress und außerdem kann es ein, dass ich letzendlich noch die Anwaltskosten am Hals habe. Bei deiner Uni gibt es bestimmt eine Sozialberatung vom Studentenwerk, die machen auch Beratungen (finanzielle) für schwangere Studentinnen und für Studentinnen mit Kind. Schau mal rein im web unter Studentenwerk... Wegen Rechtsberatung kannst du beim Amtsgericht einen Anwalt kriegen, für den du nur 10,-€ zahlst, wenn du wenig Einkommen hast. Es gibt eine Beratungsstelle über die Krankenkassen, weiß nicht mehr wie sie heißt: tel. 0800-0732483, Mo-Fr. 9-17 Uhr.
Über das Bundevers.amt kannt man MSG in Höhe von max. 210,-€ bekommen, wenn man 6 Wochen vor der Geburt nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (also Familien- oder privat verischert) und in einem Arbeitsverhältnis steht. Es gibt aber noch die Möglichkeit, über das Studentenwerk MSG zu bekommen, was ich auch versuchen werde, es scheint mir am sinnvollsten unter diesen Vorasusetzungen, allerdings kann ich nicht sagen, in welcher Höhe das MSG ist. Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Andrea80, 15. SSW am 18.12.2005, 0:59 Uhr
Auf das MSG vom BVA hat man nur Anspruch, wenn man
- nicht selbst versichert ist, also familienversichert ist.
- einen Job hat, auch Mini-Job
- während des Mutterschutzes kein Geld verdient.
Näheres findest du unter www.bva.de
Ich habe einen 400-Euro-Job. Habe beim BVA angerufen, die haben mir gesagt, dass ich Anspruch auf das MSG von denen habe. Während des Mutterschutzes gehe ich nicht arbeiten und bekomme somit auch kein Geld vom AG.
LG, Andrea
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