Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sunnymaus am 09.08.2005, 17:19 Uhr

mal ne megadringende frage hat aber nichts mit SS

zu tun.
wenn ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit vom Arbeitnehmer gekündigt wird wie wirkt sich das dann aus?




Es steht im Vertrag :
Die kündigungsfrist richtet sich nach dem gesetzl. Vorschriften § 622 BGB.

14 tage kündigungsfrist in der probezeit

der AN ist verpflichtet sich für den Fall der rechtswidrigen und schuldhaften nichtaufnahme der arbeit
oder der vertragswidrigen beendigung des Arbeitsverhältnissees
eine vertragsstrafe in höhe eines durch. Montasgehaltes zahlen

heißt das ich kann jetzt (heute) kündigen und kann sofort woanders anfangen ohne das mir konsequenzen entstehen oder hätte das Folgen?

Der neue AG meinte man soll einfach gehen es kann nichts passieren, weiß jemand von euch mehr???

Sitze hier und bin fix und foxi weil ich nicht weiß wie und was

 
6 Antworten:

Re: mal ne megadringende frage hat aber nichts mit SS

Antwort von Hikari am 09.08.2005, 17:33 Uhr

Hallo,
da steht doch das du eine Kündigungsfrist von 14 Tagen hast.
Das heist das du ab heute bis zum 23 arbeiten müsstest und dann erst beim neuen Arbeitgeber anfangen könntest.
Du hättest die Möglichkeit einen
Auflösungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu machen.Dem müßte dein jetziger AG zustimmen,sonst gelten die 14 Tage.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

sonst...

Antwort von Sunnymaus am 09.08.2005, 17:35 Uhr

kann es sonst passieren das man diese Strafe zahlen muss? oder gilt das nur nach der probezeit
denn arbeitsbeginn war 1.8.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: mal ne megadringende frage hat aber nichts mit SS

Antwort von Carmar, 34. SSW am 09.08.2005, 19:40 Uhr

Hallo,
von dem Tag an, an dem du kündigst, musst du noch 14 Tage antanzen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen!
Manche lassen sich krankschreiben, wenn sie nicht mehr hinwollen.
Aber wenn du krankgeschrieben bist, kannst du nicht bei dem neuen Chef anfangen.
Wäre es denn so viel Geld, dass du zurückzahlen müsstest?
Wenn du einen neuen Arbeitgeber gefunden hast, wo du sicher bist, dass es dir dort besser gefällt und du do#rt bleiben wirst, dann zahl halt notfalls die "Strafe".

Viele Grüße
Caroline

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Carmar

Antwort von Sunnymaus am 09.08.2005, 20:48 Uhr

keine ahnung wie hoch die Strafe überhaupt wäre. Arbeitsverhältnis hat ja erst am 1.8. begonnen und der dienstplan für august liegt nur bis 13.8. hier -- hm.. hatte schon die anwältin angerufen diese hatte mir 100% ig versprochen zurückzurufen aber das hat sie nicht gemacht.
Jetzt ist mein mann trotz alle dem zum neuen chef und legt es drauf an weil er und der neue chef der ansicht sind, das diese strafe nur nach der probezeit gilt.

ehrlich gesagt ist mir total unwohl dabei und ich schieb hier totale panik seit heute mittag. -- das ende vom lied ich sitze hier hab schon wieder wehen und er ist nun auf arbeit mit nen guten gewissen und ich kau auf den nägeln ;O)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Carmar

Antwort von Hikari am 09.08.2005, 21:08 Uhr

Da steht doch,das die Strafe bei Vertragsbruch zu entrichten sei.
Du würdest ja den Vertrag brechen,wenn
du die Kündigungsfrist nicht einhältst.
Das würde Bedeuten,das du dein Gehalt zurückgeben müstest.
Warum kann dein neuer Chef nicht die zwei Wochen warten?
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Hikari

Antwort von Sunnymaus am 09.08.2005, 21:16 Uhr

hmm der neue chef kann schon warten aber mein lieber Mann wieder mal nicht :(
D.h. dann also das Gehalt für die 8 Tage? oder wie - sorry bin heute wieder mal begriffsstutzig

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.