Geschrieben von Sunnymaus am 09.08.2005, 17:19 Uhr |
mal ne megadringende frage hat aber nichts mit SS
zu tun.
wenn ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit vom Arbeitnehmer gekündigt wird wie wirkt sich das dann aus?
Es steht im Vertrag :
Die kündigungsfrist richtet sich nach dem gesetzl. Vorschriften § 622 BGB.
14 tage kündigungsfrist in der probezeit
der AN ist verpflichtet sich für den Fall der rechtswidrigen und schuldhaften nichtaufnahme der arbeit
oder der vertragswidrigen beendigung des Arbeitsverhältnissees
eine vertragsstrafe in höhe eines durch. Montasgehaltes zahlen
heißt das ich kann jetzt (heute) kündigen und kann sofort woanders anfangen ohne das mir konsequenzen entstehen oder hätte das Folgen?
Der neue AG meinte man soll einfach gehen es kann nichts passieren, weiß jemand von euch mehr???
Sitze hier und bin fix und foxi weil ich nicht weiß wie und was
Re: mal ne megadringende frage hat aber nichts mit SS
Antwort von Hikari am 09.08.2005, 17:33 Uhr
Hallo,
da steht doch das du eine Kündigungsfrist von 14 Tagen hast.
Das heist das du ab heute bis zum 23 arbeiten müsstest und dann erst beim neuen Arbeitgeber anfangen könntest.
Du hättest die Möglichkeit einen
Auflösungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu machen.Dem müßte dein jetziger AG zustimmen,sonst gelten die 14 Tage.
sonst...
Antwort von Sunnymaus am 09.08.2005, 17:35 Uhr
kann es sonst passieren das man diese Strafe zahlen muss? oder gilt das nur nach der probezeit
denn arbeitsbeginn war 1.8.
Re: mal ne megadringende frage hat aber nichts mit SS
Antwort von Carmar, 34. SSW am 09.08.2005, 19:40 Uhr
Hallo,
von dem Tag an, an dem du kündigst, musst du noch 14 Tage antanzen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen!
Manche lassen sich krankschreiben, wenn sie nicht mehr hinwollen.
Aber wenn du krankgeschrieben bist, kannst du nicht bei dem neuen Chef anfangen.
Wäre es denn so viel Geld, dass du zurückzahlen müsstest?
Wenn du einen neuen Arbeitgeber gefunden hast, wo du sicher bist, dass es dir dort besser gefällt und du do#rt bleiben wirst, dann zahl halt notfalls die "Strafe".
Viele Grüße
Caroline
@Carmar
Antwort von Sunnymaus am 09.08.2005, 20:48 Uhr
keine ahnung wie hoch die Strafe überhaupt wäre. Arbeitsverhältnis hat ja erst am 1.8. begonnen und der dienstplan für august liegt nur bis 13.8. hier -- hm.. hatte schon die anwältin angerufen diese hatte mir 100% ig versprochen zurückzurufen aber das hat sie nicht gemacht.
Jetzt ist mein mann trotz alle dem zum neuen chef und legt es drauf an weil er und der neue chef der ansicht sind, das diese strafe nur nach der probezeit gilt.
ehrlich gesagt ist mir total unwohl dabei und ich schieb hier totale panik seit heute mittag. -- das ende vom lied ich sitze hier hab schon wieder wehen und er ist nun auf arbeit mit nen guten gewissen und ich kau auf den nägeln ;O)
Re: @Carmar
Antwort von Hikari am 09.08.2005, 21:08 Uhr
Da steht doch,das die Strafe bei Vertragsbruch zu entrichten sei.
Du würdest ja den Vertrag brechen,wenn
du die Kündigungsfrist nicht einhältst.
Das würde Bedeuten,das du dein Gehalt zurückgeben müstest.
Warum kann dein neuer Chef nicht die zwei Wochen warten?
LG
Re: @Hikari
Antwort von Sunnymaus am 09.08.2005, 21:16 Uhr
hmm der neue chef kann schon warten aber mein lieber Mann wieder mal nicht :(
D.h. dann also das Gehalt für die 8 Tage? oder wie - sorry bin heute wieder mal begriffsstutzig
@Feele23
HORROR FA!!!!!!!
Trotz negativem schwangerschaftstest keine mens??
ANWENDUNG KIRSCHKERNKISSEN!!!
Was war des denn wieder?
Frage an alle wegen herpes........................
Magnesium Verla Dragees abzugeben
Dumme Frage wegen Mens während der SS
Lavilja ... huhuu