Geschrieben von Saturnchen am 16.01.2011, 12:50 Uhr |
Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot"
Wenn man ein individuelles BV bekommt, kriegt man doch sein Gehalt ganz normal weiter oder?
Gibt es Gehaltsmäßig einen Unterschied zwischen einem BV ist oder einem individuelles BV?
Und von dem Elterngeld wird doch dann auch nix abgezogen, sondern ganz normal berechnet vom normalen Gehalt oder?
Danke euch
schönen Sonntag noch
- Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot" - Saturnchen 16.01.11, 12:50
- Re: Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot" - tippi3, 24. SSW 16.01.11, 12:57
- Re: Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot" - Isa_80, 35. SSW 16.01.11, 18:03
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Wer ist denn ohne "richtigen" Geschlechtsverkehr schwanger geworden???
Schlafen?????
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Wie AC du bist nicht schwanger ?????
Wassereinlagerungen?
Rippenstechen
@AllisonCameron
Isofixstation