Geschrieben von Saturnchen am 16.01.2011, 12:50 Uhr |
Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot"
Wenn man ein individuelles BV bekommt, kriegt man doch sein Gehalt ganz normal weiter oder?
Gibt es Gehaltsmäßig einen Unterschied zwischen einem BV ist oder einem individuelles BV?
Und von dem Elterngeld wird doch dann auch nix abgezogen, sondern ganz normal berechnet vom normalen Gehalt oder?
Danke euch
schönen Sonntag noch
Re: Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot"
Antwort von tippi3, 24. SSW am 16.01.2011, 12:57 Uhr
Im Beschäftigungsverbot, egal welcher Art, bekommst du dein normales Gehalt und auch deine normaklen Abrechnungen vom AG weiter. Diese Abrechnungen sind Grundlage für die Elterngeldberechnung und somit wird von deinem vollen Gehalt aus gerechnet.
LG tippi3
Re: Kurze Frage zum "individuellen Beschäftigungsverbot"
Antwort von Isa_80, 35. SSW am 16.01.2011, 18:03 Uhr
Jo, is so, Habe individuelles BV und mein volles Gehalt.
LG
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