Geschrieben von tweety8.2 am 07.11.2007, 13:18 Uhr |
krümel2008
das hab ich gefunden
"Einige Beratungsstellen zahlen nach Ablauf des 3. Schwangerschaftsmonats keine Gelder mehr aus und von daher ist es ratsam, schnellstmöglich nach Bekannt werden der Schwangerschaft eine der unter Punkt 2 aufgeführten Einrichtungen aufzusuchen. Eine Antragsstellerin muss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung durch die Mutter Kind Stiftung."
drück dir dennoch die daumen das die ein auge zudrücken
habt ihr schon kinder?
wieviel lohn habt ihr zusammen?
vielleicht kann ich dir kurz weiterhelfen zwecks der einkommensgrenze
- Erstlingsausstattung - krümel2008, 25. SSW 07.11.07, 12:53
- Re: Erstlingsausstattung - happydream, 26. SSW 07.11.07, 13:02
- Re: Erstlingsausstattung - tweety8.2 07.11.07, 13:02
- Re: Erstlingsausstattung - krümel2008, 25. SSW 07.11.07, 13:13
- krümel2008 - tweety8.2 07.11.07, 13:18
- Re: Erstlingsausstattung - schnucki2406, 37. SSW 07.11.07, 13:34
- Re: Erstlingsausstattung - krümel2008 07.11.07, 16:33
- Re: krümel2008 - krümel2008, 25. SSW 08.11.07, 10:13
Hat nicht direkt was mit dem Baby zu tun, aber
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