Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mayaa, 14. SSW am 08.12.2005, 15:54 Uhr

Krankenversicherung für das Kind?

Hallo, ich habe eine Frage zur Krankenversicherung.
Ich bin in der gesetzlichen KrankenVersicherung, der werdende Vater, mit dem ich unverheiratet zusammenlebe, ist privat krankenversichert. Wie muss ich denn nun unser Kind versichern? Ich habe Verschiedenes gehört und gelesen: Der eine meint, das Kind muss immer beim besser verdienenden Elternteil versichert werden, woanders habe ich gelesen, dass dies nur bei Verheirateten gilt und das Kind automatisch zur ledigen Mutter kommt.
Was stimmt denn jetzt? Kennt sich jemand aus? Die passende Stelle im SGB kann ich entweder nicht finden oder ich verstehe sie einfach nicht.

 
8 Antworten:

Re: Krankenversicherung für das Kind?

Antwort von toertel0, 32. SSW am 08.12.2005, 16:11 Uhr

Hallo,

das Kind ist bei Dir automatisch nach der geburt mitversichert, Du musst nur Deiner Krankenkasse Bescheid geben.....wenn Du Lust und Laune hast, kannst du ja schon jezt bei der Krankenkasse anrufen und Dich nach dem Wie erkundigen.


LG Heike

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Re: Krankenversicherung für das Kind?

Antwort von Sonja Schäfer79, 33. SSW am 08.12.2005, 16:32 Uhr

Hallo bei uns war es so gewessen das ich mit den Kindern bei meiner Krankenkasse geblieben bin ,aber auch nur so lange ich Erziehungsgeld bekommen hatte,es ging ja über die Erziehungsgeldkasse und jetzt sind wir bei meinem Mann Versichert.Sonja

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Re: Krankenversicherung für das Kind?

Antwort von schnubbel80, 16. SSW am 08.12.2005, 16:53 Uhr

Also wir sind zwar verheiratet, aber bei uns ist das so:

Ich bin gesetzlich, mein Mann ist privat versichert. Da er aber unter der Grenze von 2.900 € im Monat verdient, kann das Kind kostenlos bei mir mitversichert werden. Würde er mehr verdienen, müsste das Kind bei ihm also kostenpflichtig privat versichert werden.

Eine freiwillige private Versicherung ist natürlich auch möglich.

Ruf einfach bei deiner KK an, die geben dir Auskunft!

Liebe Grüße
Silke

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Danke. -- Wer ist der Lebenspartner?

Antwort von mayaa, 14. SSW am 08.12.2005, 17:05 Uhr

Danke erstmal. Ja, ich werde mich dann wohl mal bei der KK erkundigen. Ich habe letztens einen Testbericht gelesen, aus dem hervorging, dass da oft falsch beraten wird, es wird woh oft behauptet, dass das Kind privat versichert muss, auch wenn der Vater unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Aber da ging es auch wieder nur um Verheiratete. Der Makler, bei dem mein Freund seine Versicherung abgeschlossen hatte, war sich auch sicher, dass das Kind privat versichert werden muss, er hatte fast schon den Antrag dabei. :-(

Im Sozialgesetzbuch ist übrigens vom Ehegatten und vom Lebenspartner die Rede. Bin mir nun nicht sicher, ob das auf mich zutrifft. Ist der Lebenspartner der, mit dem man in dieser ominösen "eheähnlichen Gemeinschaft" lebt oder geht es um die eingetragenen Lebenspartnerschaften. *seufz* Ich bin so unwissend.

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Irrtum

Antwort von toertel0, 32. SSW am 08.12.2005, 18:16 Uhr

So lange Ihr beiden nicht verheiratet seid, ist Dein Kind bei Dir kostenlos mitversichert, erst wenn Ihr heiratet sieht die Sache so aus wie schnubbel80 schreibt.

LG Heike

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Familienversicherung

Antwort von clari_nette, 11. SSW am 08.12.2005, 19:10 Uhr

Hallo,

solange Du noch nicht verheiratet bist, kannst (oder besser musst ) Du einen Antrag auf Familienversicherung für Dein Kind stellen. In dem Antrag brauch st Du dann auch nur angeben, das Du ledig bist. Wenn Dein Kind dann schon den Namen des Vaters annehmen sollte, benötigt die Krankenkasse auf jeden Fall auch eine Geburtsurkunde.

Wenn Ihr dann mal heiraten solltet, wird der Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung nochmals überprüft. Wenn der Ehegatte gesetzlich versichert ist, spielt es keine Rolle bei wem das Kind mitversichert ist. Wenn der Ehegatte privat versichert ist, sieht es schon wieder anders aus. Um KEINEN Anspruch mehr auf Familienversicherung zu haben, müssen DREI Kriterien erfüllt sein: der ehegatte ist privat versichert, sein Einkommen ist höher als das Einkommen des Mitglieds und sein Einkommen liegt über 3900,00 Euro/mtl. (maßgeblich Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2005 bei 46800,00 Euro :12 = 3900,00 Euro). Erst wenn ALLE drei Faktoren zutreffen, kann keine Familienversicherung mehr durchgefühert werden.

Viele Grüße
Anja

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Re: Familienversicherung-NACHTRAG

Antwort von clari_nette, 11. SSW am 08.12.2005, 19:14 Uhr

Eine eheähnliche Gemeinschaft spielt bei den Anspruchsvoraussetzungen für die Familienversicherung keine Rolle. Wenn Du ledig bist, ist das ausreichend. Wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt, wird die natürlich genauso behandelt, wie jede andere Ehe auch

Gruss
Anja

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Wir konnten uns das aussuchen...

Antwort von Nicole-Mami, 24. SSW am 08.12.2005, 23:21 Uhr

...also wir hatten die gleiche Konstellation wie Ihr (nicht verheiratet, Vater privat versichert, ich gesetzlich) und wir konnten uns aussuchen, was wir machen wollten.

Wir haben uns dann wegen der besseren Leistungen dazu entschieden, freiwillig das Kind beim Vater privat versichern zu lassen und haben es bis heute nicht bereut.

Ich würde darüber ganz genau nachdenken. Sicher kostet es extra Geld, aber ich meine, dass es sehr gut angelegt ist.

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