Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Suse71, 6. SSW am 25.03.2009, 11:59 Uhr

Kleinbetriebe/Gewerbe machen das oft so

Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und bin gestern krankgeschrieben worden. Erstmal für zwei Wochen, da ich rhesus negativ bin, ein Hämatom habe und bereits Antikörper gebildet hatte. Meine Chefin regte ein Beschäftigungsverbot an. Dieses stellt der Arzt aus. Der Chef muss mit einem Dreizeiler sein okay geben, so sichert sich der Arzt ab, dass der Arbeitgeber nicht klagt. Beim Beschäftigungsverbot kann der AG nämlich klagen, sonst bei Schwangeren ja nicht.

Das Beschäftigungsverbot ist für Kleinbetriebe/Gewerbe sehr von Vorteil, erstens man kann den Arbeitsplatz gleich neu besetzen und zweitens, der AG bekommt die ihm entstandenen Kosten von der Krankenkasse ersetzt. GLG

 
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