Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von huehnchen69 am 11.08.2011, 7:17 Uhr

Klasse!

Hallo,

Wenn du mit deiner alten Hebamme gut auf einer Wellenlänge warst, und sie jetzt Beleghebamme ist, finde ich, dass du echt Glück hast!

Denn eine Beleghebamme ist genau dafür da: Die von ihr betreuten Frauen zur Geburt zu begleiten, in dem KH, wo sie Beleghebamme ist.
Was in meinen Augen den ungeheuren Vorteil hat, dass man vorher weiß, wer bei der Geburt dabei sein wird, und nicht das Pech haben kann, ausgerechnet in den wichtigsten X Stunden seines Lebens mit dem Stationsdrachen gestraft zu sein. Außerdem kann man vorher schon alles besprechen, was einem wichtig ist. Die Hebamme weiß, wie die SchwSch gelaufen ist, usw. Wenn ich geplant ins KH gemusst hätte, hätte ich das auf alle Fälle gemacht, allerdings hatte ich Hausgeburten. Die zweite Hebamme wäre luxuriöserweise aber für den Fall einer Verlegung auch noch Beleghebamme gewesen, hätte also mitkommen können.

Dass die KKs eine Beleggeburt idR nicht zahlen, stimmt nicht. Die Geburt wird ganz normal mit den Kassen abgerechnet. Den Gesetzlichen auf alle Fälle, und auch mit den Privaten, von denen ich weiß. Mag sein, dass es irgendeinen Privattarif irgendwo gibt, wo das nicht abgedeckt ist.
Wie manche aber schon schrieben: Die Rufbereitschaft muss man bei fast allen KK selbst zahlen. Securvita übernimmt die, und bei manchen anderen Kassen lohnt sich auch das Nachfragen. Die Höhe variiert, ich hatte 205 und 170 € gezahlt (Bayern in der Nähe von München), generell habe ich bisher von gar nichts bis etwa 300€ gehört. Wenn das ein Problem ist, lassen sich manche Hebammen auch auf Ratenzahlung ein.

Die meisten Beleghebammen legen Wert darauf, dass zumindest ein Teil der Vorsorgen bei ihnen gemacht wird, damit sie die SchwSch und die Schwangere besser kennenlernen und einschätzen können.
Ich persönlich finde Hebammenvorsorge ja eh viel besser, und habe alle Vorsorgen dort gemacht, und war nur zum US beim FA. Andere Frauen machen die Vorsorgen abwechselnd bei FA und Hebamme.

Du bist nicht verpflichtet, Termine bei der Hebamme in deiner FA-Praxis wahrzunehmen. Die kann man in D genauso frei aussuchen wie die Ärzte.
Wenn du also zu deiner alten Hebamme willst (dann kümmere dich aber bald drum! Beleghebammen sind oft bis zur ~20.SSW ausgebucht!), dann unterschreibe den Wisch bei deinem FA eben nicht.

Liebe Grüße,
Sabine

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.