Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Baby2411 am 17.07.2011, 21:46 Uhr

Kinderbetreuung wenn Mama zur Entbindung (und danach) im Krankenhaus

Sonderurlaub ist im Arbeitsgesetz nicht genau geregelt, wobei die Niederkunft der Frau zu den "allgemein anerkannten Gründen" zählt. Eine konkrete Rechtssprechung dazu gibt es aber nicht.

In der Regel wird hier 1 Tag Sonderurlaub eingeräumt.

Ansonsten sind solche Sachen aber auch in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag geregelt. Es kann also durchaus sein, dass er auch 2 Tage (oder mehr) bekommt.

Richtig krank schreiben kann er sich nicht lassen. Er kann aber bei der Krankenkasse prüfen lassen, ob du das Kind zu der Zeit nicht alleine betreuen kannst. Dann ist das beim AG aber eine unbezahlte Freistellung und nur ein Teil zahlt die Krankenkasse.

Aber bei einer normalen Geburt, ohne größere Probleme wird das selten durchsetzbar sein!

Wie wäre es aber, wenn er wie die meisten Väter einfach Urlaub nimmt?

 
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