Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dreikindmama am 19.06.2010, 12:33 Uhr

Kaiserschnitt, Betreuung während der KH-Zeit des ersten Kindes?

Für die Zeit, in der du im Krankenhaus bist, hast du Anspruch auf eine Haushaltshilfe, da du noch ein kleines Kind, das beaufsichtigt werden muss, zu Hause hast. Diese muss nicht zwangsläufig eine fremde Person sein. Dein Mann kann in dieser Zeit bei seinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen und die Funktion der Haushaltshilfe übernehmen. Dafür bekommt er dann von der Krankenkasse das Geld einer Haushaltshilfe bezahlt. Dafür rufst du einfach einmal deine Krankenkasse an.

Gruß

Sylvia

 
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