Elternforum Schwanger - wer noch?

Kaiserschnitt, Betreuung während der KH-Zeit des ersten Kindes?

Schwanger - wer noch?
Kaiserschnitt, Betreuung während der KH-Zeit des ersten Kindes?

Mitglied inaktiv

Hallo, ich habe mal eine Frage bzgl. Kaiserschnitt-Entbindung. Es könnte sein, dass ich doch einen Kaiserschnitt bekommen werde. Da mein Mann nicht meh so viel Urlaub hat, wollte ich wissen, wie es mit der Betreuung meines ersten Kindes aussieht. Während der Zeit im KH und natürlich danach, ich will natürlich keine fremde Person in meinem Haushalt haben! Wer kennt sich da mit den Regeln aus und wieviele Tage gibt es gesetztlich vom Arbeitgeber für den Mann Urlaub?


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Der Mann meiner Freundin hat das damals so gemacht, dass er sich mit dem ersten Kind hat krank schreiben lassen. Ihm stehen ja auch die 10 Tage im Kalenderjahr zu. War dann einfach die Zeit zuhaus.


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Das wäre sicherlich einfach, aber leider beginnt gerade zur der Zeit die Vorschule unserer Tochter, d. h. krank kann meine Tochter leider nicht machen :-( Aber er kann dann ja trotzdem.


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

er könnte für diese zeit auch elterngeld beantragen... normal müsste der AG dem zustimmen. allerdings kommt es darauf an, wie ihr finanziell klar kommt in dieser zeit. wenn du noch arbeitest, dann bekommst du ja in der mutterschutzzeit mutterschaftsgeld plus ausgleich von deinem AG in der gewohnten höhe. wenn du nicht arbeitest... keine ahnung... dann könnte das knapp werden. aber sag' einmal: ihr wisst doch schon etwas länger, dass und wann das kind kommt... warum hat er sich denn keinen urlaub aufgespart?


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde versuchen, das er sofort 1Woche Urlaub nehmen kann oder das Kind zu Oma und Opa kann! Bei uns ist der Vorteil das meine Schwiegis unter uns wohnen und auch mein Ex meinen Sohn sofort nehmen würde wenn er da Zeit hat. Sonderurlaub für die Geburt sind wohl nur 1 oder 2 Tage.


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Für die Zeit, in der du im Krankenhaus bist, hast du Anspruch auf eine Haushaltshilfe, da du noch ein kleines Kind, das beaufsichtigt werden muss, zu Hause hast. Diese muss nicht zwangsläufig eine fremde Person sein. Dein Mann kann in dieser Zeit bei seinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen und die Funktion der Haushaltshilfe übernehmen. Dafür bekommt er dann von der Krankenkasse das Geld einer Haushaltshilfe bezahlt. Dafür rufst du einfach einmal deine Krankenkasse an. Gruß Sylvia


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Man bekommt nicht das Geld einer Haushaltshilfe, sondern 70 % vom Netto, so als ob dein Mann krank wäre. Ich hatte das Thema schon, weil ich auch eine Haushaltshilfe habe. Da habe ich mich auch erkundigt wegen Familienangehörigen. Es ist halt so, dass der Mann dann freigestellt werden muss vom AG unbezahlt und als Ersatz bekommt er Krankengeld. Ich würde das an deiner Stelle so machen, wenn er kein Urlaub mehr hat. LG Lena


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

...als wäre das eine Selbstverständlichkeit, dass man keine fremde Person im Haushalt haben will. Das ist aber, zumindest für mich, deutlich erklärungsbedürftig. Denn eine von der KK verschriebene Haushaltshilfe wäre doch eigentlich eine gute (und genau für solche Zwecke vorgesehene) Lösung, oder? Beste Grüße, Sabine


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Naja, das kommt aber aufs Kind an und meiner würde das nicht einfach so mitmachen und man sollte ja auch Vertrauen zu dieser Person haben.


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

...es kann ja sein, dass die TE ihre Gründe dafür hat. Und dann kann man - je nachdem, wo das Problem ist, gezielt eine Lösung suchen. Wenn es z.B. das große Kind ist, das keine fremde Betreuung akzeptiert, wie bei dir, dann hilft wohl in der Tat nur, dass sie mit in ein Familienzimmer im KH kommt, wenn das geht, oder dass der Mann die Versorgung übernimmt. Wenn es eher ein "meine Küche ist mein Heiligtum" - dann würde ich sagen, dass besondere Umstände besondere Maßnahmen erfordern, und sie eben mal über ihren Schatten springen müsste. Und mir klang das ehrlichgesagt eher nach Letzterem. Beste Grüße, Sabine


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Da hast Du recht! Also für die Zeit im KH müsste es doch echt möglich sein das sich Mann und Familie kümmern und danach braucht man doch keine Hilfe. Klar kann man nicht schwer heben, aber sonst kann man doch alles machen. Ich würde nicht auf die Idee kommen mir dann zu Hause ne Hilfe zu holen, man muss das doch selber alles auf die Reihe bekommen können.


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

halloo ich habe auch ankst das mein verlobter eine fremde person in die wohnung lässt . aber da kenne ich mich leider nicht aus sorryyy


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Ich hatte Glück, dass die Haushaltshilfe mir schon bekannt war und mein Sohn mit ihrer Tochter ins Kiga geht. Das heißt, der Vorteil ist, wenn mein Sohn von ihr betreut wird, klappt es einwandfrei und er kann mit der Tochter spielen. Außerdem kannte ich die schon so persönlich. Deswegen kein Problem. Eine ganz fremde Peson... hm.. wenn keine andere Wahl ist ja, ansonsten nicht. Und warum darf der eigene Mann das nicht machen??? Wenn man es finanziell verkraftet, dann ist das doch kein Problem. Die KK muss so oder so zahlen. Da ist es egal an wen.


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Also Elternzeit für den Mann wollte er nicht, da durch die knapp 70 % vom netto zu wenig für uns wäre, ich hatte vorher nur in Teilzeit gearbeitet, daher kommt es nicht für uns in Frage. Zum Jahresurlaub: Bei meinem Mann in der Firma müssen die bis spätestens Dez. 2009 eingereicht haben, aber da erstmal Schulkinder in den Ferien vorgezogen werden, mußte er vorher seinen Urlaub nehmen, da war auch noch nicht klar, dass ich schwanger bin. Leider ist es so manchmal. Aber zur Geburt bekommt er auf alle Fälle Urlaub. Es ging mir nur um die Hilfe, falls ich einen Kaiserschnitt bekommen sollte, weil die Haushaltshilfe nicht beim 1. und 2. Familiengrad von der KK bezahlt wird. Eine fremde kommt mir nicht ins Haus, da würde ich zweifeln und meine Tochter würde das auch nicht mitmachen.