Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von wolke76 am 10.01.2013, 10:39 Uhr

KK oder AG setzen MDK auf mich an, was nun?

Das mit dem Gehalt stimmt so NICHT!

Im Falle eines BV muss der ARBEITGEBER das Gehalt weiterzahlen und NICHT die Krankenkasse. Somit spart die Kasse sehr wohl.

Dass kleinere Arbeitgeber das Geld teilweise von der KK über das so genannte Umlageverfahren zurück erstattet bekommen können, steht freilich auf einem anderen Blatt geschrieben. Dann kommt das Geld aber auch aus einem "anderen Topf" der KK. Die Leistungsausgaben der KK werden nicht erhöht, meine ich damit.

 
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