Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von marion67, 15. SSW am 16.11.2008, 14:12 Uhr

ich dachte immer

Die 2-Wochenfrist gilt nur für den Fall, daß man nach Erhalt einer Kündigung feststellt, daß man bei Zugang der Kündigung schon schwanger war bzw. der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung noch nichts davon wußte. Dann muß man innerhalb von 2 Wochen die Schwangerschaft mitteilen (und ggf. auch durch ärztliche Bescheinigung belegen), damit die Kündigung nicht wirksam wird.

Ansonsten ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe freigestellt. Man sollte sich da wirklich auf sein Gefühl verlassen. Zu früh kann je nach Einstellung des Arbeitgebers genau falsch sein.

Ich war bei meiner ersten Schwangerschaft vor 10 Jahren noch angestellt und habe es damals nach dem Arzt-Termin in der 8. Woche mitgeteilt - hatte aber auch tolle Chefs, die sich wirklich für mich gefreut und mich unterstützt haben. Wenn ich da Zweifel gehabt hätte, hätte ich sicher noch gewartet.

lg
Marion

 
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