Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sarfra am 02.02.2011, 10:41 Uhr

*Heul*

Soweit ich weiß, kann ein Versorgungsausgleich durchaus auch entschieden werden ohne Angabe.
Ein Arbeitskollege hatte einen ähnlichen Fall. Seine Ex wollte die Scheidung nicht, aber hatte sich vorab getrennt, sie lebten schon einige Jahre getrennt. Gleiche Taktik, das Gericht drohte an auch ohne Beibringung der notwenidgen Unterlagen den Versorgungsausgleich im Scheidungstermin festzusetzen, das Gericht betonte dabei man gehe bei der Festsetzung von der niedrigstens Grenze aus. Für sie das denkbar ungünstigste.
Vieleicht kann man sowas ja auch in deinem Fall machen, nur eben mit der denkbar ungünstigsten Variante für deinen EX.

Viele Glück!

 
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