Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mickie, 24. SSW am 24.10.2005, 1:00 Uhr

Hebamme nach der Geburt ???

Hallo du,

die Beihilfe zahlt wie für die gesetzlichen Krankenversicherten, sprich nach der Hebammenverordnung und dann den 2,0 fachen Satz.
Die Privaten KV sind sehr verschieden, kommt auf deinen Vertrag an, einige zahlen weder GVK noch Rückbildung oder Hebammenleistungen wurden ausgeschlossen etc.
Ich habe meine KK einfach angerufen und sie zahlen nach Hebammenverordnung sprich auch die 10x Hausbesuche nach der Geburt und bei Bedarf weitere 16 x bis zur 8 SSW. oder so ähnlich.

Alles liebe Mickie

 
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