Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ladybird81 am 12.07.2012, 11:07 Uhr

@HSVMarie

So nen Zettel haben wir damals auch bekommen. Wir wollten ja damals auch schon gefragt, ob man einen der beiden Namen ablegen könnte, und dann nur einen der beiden als Familiennamen führen könnten. Damals wurde uns gesagt, dies gehe unter gar keinen Umständen.
In Art.47 EGBGB steht aber dass man seinen Namen dem deutschen Recht angleichen lassen kann (im deutschen Recht hat man ja nur einen Nachnamen bzw. einen mit Bindestrich vetbundenen Doppelname, trifft aber beides nicht zu).
Heute wurde mir gesagt, das Gesetz gibt es erst seit 2009 und wir haben schon 2008 geheiratet.
Die Dame konnte mir auch nicht sagen, wie es sich dann verhält, wenn mein Mann sich einbürgern lassen würde (er hat nur die portugiesische Staatsbürgerschaft und nicht die deutsche).
Irgendwie konnte die mir so rein gar keine zufriedenstellende Auskunft geben

 
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