Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ladybird81 am 12.07.2012, 10:37 Uhr

Nochmal wegen Namensrecht-Familienname

Hi,
So war heute bei unserem Standesamt und die Dame war total unfreundlich, deswegen liebe ich unser Standesamt so sehr.
Jedenfalls sagte sie mir, das es nicht geht, einen der beiden Namen abzulegen, da ein Ehename unwiderruflich ist.

 
14 Antworten:

Re: Nochmal wegen Namensrecht-Familienname

Antwort von Krötili am 12.07.2012, 10:46 Uhr

Wohnst du in der gleichen Stadt wie ich*gg*? Da arbeitet nämlich eine Frau beim Standesamt, also so was unfreundliches habe ich noch nie erlebt!

Sorry, hat mit dem Thema ja nix zu tun:-)...

LG

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@Krötili

Antwort von Ladybird81 am 12.07.2012, 10:55 Uhr

Bei uns sind die am Standesamt alle so unfreundlich, vielleicht gehört das zur Ausbildung dazu :-)

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Re: Nochmal wegen Namensrecht-Familienname

Antwort von wolke76 am 12.07.2012, 10:55 Uhr

Hallo,

ruf doch einfach mal in einer anderen Stadt beim Standesamt an! Vielleicht in einer größeren, wo Namensänderungen ja eventuell häufiger mal vorkommen. Ist nur so ein Gedanke...

LG

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Re: Nochmal wegen Namensrecht-Familienname

Antwort von HSVMarie am 12.07.2012, 10:56 Uhr

hab mal dieses Merkblatt, das wir vor der Hochzeit bekommen haben für dich abfotografiert. Vielleicht wirst du daraus ja schlau :-)

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Re: Nochmal wegen Namensrecht-Familienname

Antwort von HSVMarie am 12.07.2012, 10:57 Uhr

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Re: @Krötili

Antwort von Krötili am 12.07.2012, 10:57 Uhr

Ja, so wird es wahrscheinlich sein;-)

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Re: Nochmal wegen Namensrecht-Familienname

Antwort von HSVMarie am 12.07.2012, 10:58 Uhr

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Re: Nochmal wegen Namensrecht-Familienname

Antwort von HSVMarie am 12.07.2012, 10:58 Uhr

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Re: Nochmal wegen Namensrecht-Familienname

Antwort von HSVMarie am 12.07.2012, 10:59 Uhr

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Re: Nochmal wegen Namensrecht-Familienname

Antwort von HSVMarie am 12.07.2012, 10:59 Uhr

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@HSVMarie

Antwort von Ladybird81 am 12.07.2012, 11:07 Uhr

So nen Zettel haben wir damals auch bekommen. Wir wollten ja damals auch schon gefragt, ob man einen der beiden Namen ablegen könnte, und dann nur einen der beiden als Familiennamen führen könnten. Damals wurde uns gesagt, dies gehe unter gar keinen Umständen.
In Art.47 EGBGB steht aber dass man seinen Namen dem deutschen Recht angleichen lassen kann (im deutschen Recht hat man ja nur einen Nachnamen bzw. einen mit Bindestrich vetbundenen Doppelname, trifft aber beides nicht zu).
Heute wurde mir gesagt, das Gesetz gibt es erst seit 2009 und wir haben schon 2008 geheiratet.
Die Dame konnte mir auch nicht sagen, wie es sich dann verhält, wenn mein Mann sich einbürgern lassen würde (er hat nur die portugiesische Staatsbürgerschaft und nicht die deutsche).
Irgendwie konnte die mir so rein gar keine zufriedenstellende Auskunft geben

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Re: @HSVMarie

Antwort von HSVMarie am 12.07.2012, 11:16 Uhr

wir haben 2010 geheiratet. Aber den Tipp mal bei einem größerem Standesamt anzurufen oder eine Mail dahin zu schicken finde ich ganz gut. Ansonsten fällt mir nur noch ein, mal bei einem Anwalt nachzufragen...

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Re: @HSVMarie

Antwort von Ladybird81 am 12.07.2012, 11:23 Uhr

Ja das mit dem Anwalt hatte ich auch schon überlegt. Muss heute Abend mal mit meinem Mann sprechen und schauen, was der dazu sagt

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Re: Nochmal wegen Namensrecht-Familienname

Antwort von luna8, 8. SSW am 12.07.2012, 18:52 Uhr

ich glaube, die sind da allgemein unfreundlich, bei meinem sohn haben sie auch gesagt, zwingt sie ihr freund dazu! HÄ??

aber sie haben mir auch ausdrücklich gesagt, dass der name später nicht mehr geändert werden kann.

lg ania

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