Geschrieben von Cassia87, 8. SSW am 19.03.2020, 21:53 Uhr |
Gefährdungsbeurteilung
Hallo
Wie sieht den sowas aus? Wie bekomme ich davon info? Muss ich das veranlassen? Ich arbeite in einer Bäckerei und durch den aktuellen Virus ist das ja schon eine „Gefahr“ für die Gesundheit
Re: Gefährdungsbeurteilung
Antwort von heli89 am 19.03.2020, 23:39 Uhr
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Gefährdungen deines Arbeitsplatzes zu beurteilen, um Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Es gilt außerdem die Besonderheit, diese Beurteilung für Schwangere und Stillende zu machen. Wenn sich dabei herausstellt, daß besondere Maßnahmen zu ergreifen sind, hat der Arbeitgeber das auch zu dulden. Theoretisch müsste es die also sogar schon im Betrieb geben, praktisch ist das immer so ne Sache.
Um besondere Maßnahmen zu ergreifen ist natürlich die Voraussetzung, daß dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft auch weiß.
Bei mir war es z.B. so, daß ich als Vermesserin in der Landwirtschaft nicht mehr in den Außendienst durfte, wegen Gefahr durch den Straßenverkehr und Kontakt mit Jauche, Gülle usw. Hab dann, bis ich dann vor 3 Wochen eh ganz raus war, nur noch im Büro gearbeitet.
Für die Gefährdungsbeurteilung ist also dein Arbeitgeber verantwortlich, den du ggf. nochmal drauf ansprechen solltest, wenn er nach deiner Mitteilung der Schwangerschaft noch nichts selbst veranlasst hat.
Da ja jetzt mit Corona eine besondere Situation herrscht könntest du detaillierte Infos dazu vielleicht auch bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft bekommen.
Re: Gefährdungsbeurteilung
Antwort von Cassia87, 8. SSW am 20.03.2020, 7:00 Uhr
Ich arbeite in einer Bäckerei.
Ich danke dir für deine ausführliche Information
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