Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Schnetti, 22. SSW am 03.03.2005, 10:42 Uhr

Ganz wichtig - Mutterschaftsgeld bei geringfügig .

... Beschäftigung!

Ich gehe auf 400,- € Basis arbeiten und habe schon herausgefunden, dass man da nur eine Einmalzahlung von 210 € bekommt.
Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Ich gehe doch auch arbeiten, alle anderen haben ja auch Anspruch auf ihr letztes Nettogehalt während der Mutterschutzfrist.
Ich möchte mich nun mal beim Amt erkundigen, dachte aber, dass Ihr mir vielleicht schon Hilfe oder Tipps geben könnt.
Ich kann doch nicht in 14 Wochen Mutterschutz nur einmal 210 € bekommen!!! Wie sollen wir damit klarkommen? Als geringfügig Beschäftigte habe ich eh schon mit dem Geld zu knapsen und nun noch das. Jeder Hartz IV - Empfänger bekommt ja mehr, kann denn das wirklich sein?

Wenn Ihr mir was dazu sagen könnt, würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank!
Schnetti

 
3 Antworten:

Re: Ganz wichtig - Mutterschaftsgeld bei geringfügig .

Antwort von miri.., 39. SSW am 03.03.2005, 10:47 Uhr

Hallo,


ist leider so, was will man daran machen? mir geht es genauso. vor allem sind die vom Bfa furchtbar-unfreundlich-ätzend. habe im Oktober!! Formulare angefordert, da man ja nicht nach der entbindung einreichen darf. Habe bis heute keine erhalten, und als ich freundlich nachgefragt habe ist man pampig geworden, ich wäre schließlich nicht die einzige. zum glück konnte meine mama dann doch die formulare per internet runterladen, das ging nämlich lange nicht. bin jetzt gespannt, wahrscheinlich haben sie die nicht mal bearbeitet, und ich habe nächste woche ET. habe auch noch kein geld, und ich gehe eigentlich davon aus auch keins zu bekommen, weil ich irgendwas falsch gemacht habe. bin gespannt.
versuch ruhig zu bleiben. bist du denn alleinerziehend? Momentan ist meine einzige Geldquelle mein Mann.

alles gute

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Re: Ganz wichtig - Mutterschaftsgeld bei geringfügig .

Antwort von PattyParadise am 03.03.2005, 10:48 Uhr

Bist Du zufälligerweise irgendwo im Erziehungsurlaub, oder arbeitest Du NUR auf 400.-€?
Wenn Du im Erziehungsurlaub noch bist von einem anderen Kind, hast Du Anspruch auf 12 Wochen a 13.-tägl. von der Krankenkasse Mutterschutzgeld. Ansonsten stimmt das soweit ich weiss mit der Einmahlzahlung. Dein AG muss Dir nicht weiter die 400.-€ zahlen.
LG Patzi

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Re: Ganz wichtig - Mutterschaftsgeld bei geringfügig .

Antwort von yvonne 26 am 03.03.2005, 12:01 Uhr

hallo!habe auch das mutterschaftsgeld bei der bfa beantragt du bekommst es erst nach der entbindung du mußt dort die geburtsurkunde deiner maus dorthin schicken dann dauert es ungefähr noch 3 wochen bis mann es bekommt lade dir den antrag im netz runter und füll den schon mal aus und lass deinen arbeitgeber den schon mal ausfüllen dann reiche ihn schon mal da ein damit du nicht ganz so lange warten mußt!!!!! liebe grüße yvonne

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