Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sasumm am 04.08.2010, 17:37 Uhr

Für mich ja...

Nein er muss das spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragen. Wichtig für ihn ist, dass er nur 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit Kündigungsschutz hat. Deswegen hat er auch nur eine Woche Zeit!

Will er direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen, dann muss er die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten ET beantragen.

lg Sasumm

 
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