Geschrieben von Sasumm am 04.08.2010, 17:37 Uhr |
Für mich ja...
Nein er muss das spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragen. Wichtig für ihn ist, dass er nur 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit Kündigungsschutz hat. Deswegen hat er auch nur eine Woche Zeit!
Will er direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen, dann muss er die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten ET beantragen.
lg Sasumm
- Antrag auf Elternzeit - JuliaLinda, 34. SSW 04.08.10, 17:13
- Re: Antrag auf Elternzeit - Sasumm 04.08.10, 17:18
- Re: Antrag auf Elternzeit - cke04 04.08.10, 17:20
- Für mich ja... - JuliaLinda, 34. SSW 04.08.10, 17:24
- Re: Für mich ja... - Sasumm 04.08.10, 17:37
- Für mich ja... - JuliaLinda, 34. SSW 04.08.10, 17:24
- Re: Antrag auf Elternzeit - cke04 04.08.10, 17:20
- Re: Antrag auf Elternzeit - Sasumm 04.08.10, 17:18
Jetzt bin ich offiziell 1 Woche zurückdatiert!
Salze im Urin?
Mein kreislauf spielt verrückt....
Ich habe...
Werden Fotos beim Fotografen auch gleich mitgegeben?
Wollte euch lieben kugeln auch das ergebnis der chorionzottenbiopsie mitteilen
Krank und Antibiotika?
Könnt ihr mal bitte schauen......
Sollte es soweit sein...???