Geschrieben von Lula9, 15. SSW am 06.09.2022, 13:24 Uhr |
Frage zum Elterngeld
Huhu, da ich seit Stunden in der Warteschleife hänge frage ich einfach mal hier …
Mein Partner möchte 12 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen (ab Geburt) ich bin ja ab Geburt noch 8 Wochen im Mutterschutz.
Mirage dazu: werden meine 8 Wochen Mutterschutz mit den 8 Wochen Partnerschaftsmonate verrechnet oder habe ich auf diese auch noch Anspruch?
Von der Logik her würde ich sagen dass Mutterschutz Mutterschutz Diaries und mir 8 Wochen Partnerschaftsmonate noch zustehen würden …..?!?
Danke!
LG Lu
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von KielSprotte am 06.09.2022, 14:22 Uhr
EZ: beide Elternteile Anspruch auf 36 Monate
EG: 14 Monate die untereinander aufgeteilt werden können/müssen
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Baby10_22 am 06.09.2022, 14:47 Uhr
Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge. Elternzeit stehen jedem (Vater/Mutter) 3 Jahre zu.
Elterngeld stehen euch insgesamt 14 Monate zu, aber nur wenn der zweite auch mind. 2 Monate nimmt. Außerdem wird das Mutterschaftsgeld darauf angerechnet (d.h. die ersten zwei Monate nach Geburt, bekommt die Mutter kein zusätzliches Elterngeld)
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Lula9 am 06.09.2022, 15:07 Uhr
Danke!
Das muss man erstmal alles verstehen ..
LG Lu
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Marlis1987 am 06.09.2022, 19:26 Uhr
Ich glaub ich werde es niemals verstehen. Gibt allerdings auch in jeder Stadt eine Elterngeldstelle, in der man sich beraten lassen kann :-)
Re: Frage zum Elterngeld
Antwort von Sahag am 06.09.2022, 23:35 Uhr
Kleine Ergänzung:
Man kann auch halbes Elterngeld nehmen (Elterngeld Plus). Dann wird aus einem Monat Elterngeld, zwei Monate Elterngeld Plus.
Man kann auch den Partnerschaftsbonus machen. Dazu müssen beide Teilzeit arbeiten. Dann gibt es 4 Monate Elterngeld extra.