Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kia1988 am 13.04.2012, 17:59 Uhr

frage zu beschäftigungsverbot und kindergeld

Habe mal eine frage, und zwar wenn ich ein beschäftigungsverbot bekomme wird ja nach 6 wochen blos noch ein gewisser Prozentsatz von lohn bezahlt, wirkt sich das dann auch auf das kindergeld aus?? denn da bekommt man ja auch blos soviel ich weis 64 % von lohndurchschnutt von einen jahr! hat hier mir schon jemand erfahrung oder kann mir weiter helfen?
sag schon mal danke

 
8 Antworten:

Re: frage zu beschäftigungsverbot und kindergeld

Antwort von -chOcO- am 13.04.2012, 18:27 Uhr

Das Kindergeld ist doch einkommensunabhängig. Da bekommt jeder in der die Voraussetzungen erfüllt 184 € pro Monat.

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Re: frage zu beschäftigungsverbot und kindergeld

Antwort von Bo2011, 8. SSW am 13.04.2012, 18:33 Uhr

Hallo
ich habe ein BV und bekomme meinen normalen lohn weiter und ich wirkt sich net auf kindergeld aus!!

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Re: frage zu beschäftigungsverbot und kindergeld

Antwort von DieTini, 15. SSW am 13.04.2012, 18:38 Uhr

ich habe auch ein BV und bekomme auch weiter meinen normalen Lohn...
wer sagt denn das es nach 6 Wochen nur noch einen gewissen Prozentsatz gibt???

Lg Tini

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Re: Beschäftigungsverbot, nicht KRANKSCHREIBUNG

Antwort von August-Wurmi, 24. SSW am 13.04.2012, 18:55 Uhr

Hi,

Ich denke, Kia1988 verwechselt Krankschreibung mit Beschäftigungsverbot. Wenn man krankgeschrieben wird und dies länger als 6 Wochen, dann wirkt sich das tatsächlich auf das Erziehungsgeld (nicht Kindergeld) aus. Denn nach 6 Wochen krank sein, bekommt man ca. 67% seines Gehaltes (glaube ich) und das Gehalt wird ja zur Berechnung des Elterngeldes genommen.
Daher ganz wichtig: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT ist besser als Krankschreibung, weil sich erstere nicht auswirkt.
Hoffe ich konnte helfen.
Ein schönes WE!
August-Wurmi

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Re: frage zu beschäftigungsverbot und kindergeld

Antwort von sternenfee75 am 13.04.2012, 20:16 Uhr

Hier wird einiges verwechselt, EG mit Kindergeld und Beschäftigungsverbot mit Krankschreibung.
EG berechnet sich nach dem Einkommen, Kindergeld ist einkommenunabhängig, steigt aber mit der Zahl der Kinder.
Beim BV gibt es das Gehalt weiter, bei KG wird nach 6 Woche gekürzt.

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Re: frage zu beschäftigungsverbot und kindergeld

Antwort von NiRu, 12. SSW am 13.04.2012, 21:17 Uhr

Hallo!
Hab mal eine Frage an alle die ein BV haben. Welchen Beruf habt ihr?
Lg, Nicole

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Re: frage zu beschäftigungsverbot und kindergeld

Antwort von Fuchsina am 14.04.2012, 11:32 Uhr

Wie schon einige schrieben, wird hier einiges verwechselt.

Ein Berufsverbot ist gerade keine Krankschreibung, weil die volle Lohnfortzahlung des AG nicht nur 6 Wochen, sondern für die ganze Dauer des BV (eventuell bis zur Ende der Schwangeschaft) gezahlt wird. Bei einer Krankschreibung würde der AG die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen einstellen und - wenn man gesetzlich versichert ist - die Krankenkasse würde Krankgeld (i.H.v. ca. 70% des durchschnittlichen Nettogehaltes) weiterzahlen.

Kindergeld ist vollkommen unabhängig vom Verdienst und wird ab Geburt gezahlt.

Elterngeld ist verdienstabhängig und wird vom durchschnittlichen Nettomonatsverdienst der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes berechnet und beträgt 67% bzw. 65% Prozent. Meines Wissens nach wirkt sich allerdings eine Minderung des Verdienstes wegen Krankheit die auf die Schwangerschaft zurückzuführen ist nicht auf das Elterngeld aus, sprich dann werden nicht die letzten 12 Monate vor Mutterschutz, sondern die letzten 12 Monate vor Krankschreibung herangezogen. Hier bin ich mir aber nicht ganz sicher.

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Re: frage zu beschäftigungsverbot und kindergeld

Antwort von TK22, 10. SSW am 18.04.2012, 15:49 Uhr

Hallo
ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot ab den 4 Monat bis ende meiner Schwangerschaft und mein Lohn hab ich bis zum Schluss normal weiter bekommen da ein verbot vor liegt.
Kindergeld bekommste du auch weiterhin und wird niergends angerechnet.

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