Geschrieben von Melli2901, 17. SSW am 25.10.2014, 15:34 Uhr |
Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot
Hallo!
Dir steht während des Beschäftigungsverbotes dein Urlaub zu. Das bedeutet, das du ihn nach der Elternzeit nehmen kannst.
War bei mir auch so.
Bin im März 2012 ins BV gegangen, im Dezember kam mein Sohn. In der Zeit haben sich 16 Urlaubstage angesammelt, die ich im Anschluss an die Elternzeit genommen habe (war der Wunsch meiner Chefs).
lg
- Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - Neelie, 21. SSW 25.10.14, 15:09
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - Melli2901, 17. SSW 25.10.14, 15:34
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - Olis Mama, 21. SSW 25.10.14, 16:31
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - Neelie, 21. SSW 25.10.14, 16:47
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - keinnamemehrfrei 25.10.14, 17:32
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - Neelie, 21. SSW 25.10.14, 19:19
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - Olis Mama, 21. SSW 26.10.14, 18:29
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - keinnamemehrfrei 26.10.14, 19:28
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - Olis Mama, 22. SSW 27.10.14, 10:54
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - keinnamemehrfrei 26.10.14, 19:28
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - Olis Mama, 21. SSW 26.10.14, 18:29
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - Neelie, 21. SSW 25.10.14, 19:19
- Re: Frage zu Urlaub im Beschäftigungsverbot - Xeniachan 26.10.14, 20:43
Hexenschluss :-(
Komisches Gefühl
Wann habt ihr
Waschen der Babymatratze
Hin- und hergerissen.....Kaiserschnitt oder wieder einleiten :-(
Hat es sonst noch jemand so ?
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