Geschrieben von ThoMi, 35. SSW am 09.07.2004, 17:06 Uhr |
Frage zu Mutterschaftsgeld - Arbeitslosengeld
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich da wer aus:
Ich bekomme im Moment Arbeitslosengeld. Beim Arbeitsamt ist meine Schwangerschaft und der mutmaßliche ET vermerkt worden. Jetzt reiche ich bei der Kasse den Antrag auf Mutterschaftsgeld ein und bekomme von denen das Geld in Höhe des AL-Geldes.
Was muß ich jetzt am Arbeitsamt tun? Mich abmelden, unterbrechen, denen auch den Zettel mit dem ET schicken? Wann werden die AL-Zahlungen eingestellt bzw. wann gehen sie weiter? Wo beantrage ich die Elternzeit?
Kennt sich da wer aus und kann mir evtl. helfen?
Danke im voraus und liebe Grüße
Mirjam
Re: Frage zu Mutterschaftsgeld - Arbeitslosengeld
Antwort von kleineJune, 34. SSW am 09.07.2004, 17:17 Uhr
Hallo,
wenn ich das recht verstanden habe, gibt man beim AA die Bescheinigung wegen Mutterschutz ab, den Rest mit KK etc. machen sie automatisch. Nach dem Mutterschutz mußt du dich dann wieder beim AA melden, wenn du weiterhin als arbeitssuchend (geht auch Teilzeit) geführt werden willst, sprich auch Leistungen erhalten willst.
lg June
Re: Frage zu Mutterschaftsgeld - Arbeitslosengeld
Antwort von Jessic@, nix mehr. SSW am 09.07.2004, 17:47 Uhr
Das A-Amt meldet Dich von selber wieder ab und Du bekommst den Bescheid zugeschickt
lg
jessica & joy *07/01 & jason *04/04
Re: Frage zu Mutterschaftsgeld - Arbeitslosengeld
Antwort von carmen1977, 36. SSW am 10.07.2004, 8:21 Uhr
Wenn dem Arbeitsamt bekannt ist wann Dein ET ist und der Mutterschutz beginnt, schicken sie Dir einen Aufhebungsbescheid mit der Begründung: Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Am Besten schickst Du eine Kopie an Deine Krankenkasse. (Sonst dauert das ewig wurde mir gesagt) Außerdem muss ja die Bescheinigung über den mutmasslichen ET (von Deinem Doc) an die KK. Kann sein dass Du dann nochmal einen Antrag für die KK ausfüllen musst.
Wenn Du Dich nach dem Mutterschutz wieder arbeitslos melden willst, musst Du nochmal hingehen und Dich wieder melden, bzw. das ALG neu beantragen. Aber das geht ja nur für diese Stundenanzahl die Du dem Arbeitsamt tatsächlich zur Verfügung stehen könntest.
Wie das in diesem Fall mit Elternzeit ist weiss ich nicht. Eigentlich musst Du das ja keinem melden....
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