Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mf4 am 15.11.2011, 23:16 Uhr

Frage - Vaterschaftsanerkennung

Ich würde beim Jugendamt den Vater angeben mit dem was du hast, Name, alte Adresse usw. und ihn versuchen durch Familie oder Ämter ausfindig zu machen. Wenn er das Kind abstreitet Vaterschaftstest verlangen... wenn er keinen Unterhalt zahlen will dann ist die zuständige deutsche Behörde für Auslandsunterhaltssachen das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Ich befürchte allerdings, dass das unter Umständen auch Kosten verursachen wird und der Unterhalt nicht so einfach eingeklagt werden kann als wäre er nich im Lande.

Frag dazu beim JA nach, die hatten sicher genug solche Fälle und wissen es genauer.

 
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