Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fuchsina, 39. SSW am 23.11.2010, 14:27 Uhr

erziehungsurlaub

Du hast da was gewaltig falsch verstanden:

Man bekommt im Mutterschutz (6 Wochen vor 8 Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld, d.h. seinen durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 Monate. Die Leistung teilt sich wie folgt auf: 13 EUR pro Tag kommt von der Krankenkasse (wenn Du pflichtversichert bist, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe), Du bekommst am Anfang des Mutteschutzes das Geld für die ersten 6 Wochen auf einmall ausgezahlt und nach der Geburt den restlichen Betrag ebenso. Der Arbeitgeber stockt dann den fehlenden Teil aus.

Kindergeld sind derzeit 184 EUR in Monat, dies wird ab Gebrut bezahlt.

Elterngeld erhält man 12 bzw. wenn der Partner mindestens 2 Monate nimmt 14 Monate ab Geburt, wobei man hier beachten muss, dass die 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt auf das Elterngeld angerechnet werden. Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich wie folgt:

67% des durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 12 Monate vor Antritt des Mutterschutzes. Es sei denn, der Nettolohn ist mehr als 1240 EUR, dann bekommt man 65%. Man bekommt mindestens 300 EUR.

ABER nicht 67% Nettolohn plus 300 EUR!

Mann kan das Elterngeld auch auf 24 Monate aufteilen (wobei meines Wissens nach die 8 Wochen des Mutterschutzes dann auch doppelt zählen, bin aber nicht sicher), dann bekommt man eben die Hälfte von 67%.

 
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