Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nici_77, 00. SSW am 20.01.2005, 14:30 Uhr

erziehungsgeldfrage

zu den werbungskosten: am besten guckst du auf euerm letzten steuerbescheid und gibst diese werbungskosten an, wenn die höher sind als der pauschalbetrag. du musst dann dem antrag aber auch die kopie des steuerbescheid beifügen.

zum gehalt: da ich in elternzeit gegangen bin, musste ich mein gehalt nicht mit angeben, nur das meines mannes. ich musste aber die bescheinigung des mutterschaftsgeld abgeben. ausserdem wird nicht mit dem gehalt des mannes im laufenden jahr grechnet, sondern mit dem des darauffolgenden jahr. bei dir also für 2006.

du musst auch auf jeden fall mit angeben, dass du schon ein kind hast, da dann die einkommensgrenze höher ist.

ich hoffe, ich konnte dir ein bischen weiter helfen.

 
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