Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von noname_6032, 22. SSW am 21.01.2007, 16:35 Uhr

Erstlingsausstattung beantragen

Hallo!

Ich kann aus erster Hand sagen, wie das mit der Erstausstattung ist.

So ist es bei mir gelaufen:
Gleich als ich den Mutterpass bekommen hatte, bin ich zum AFAS (Amt für Arbeit und Sozial - ALG II) gegangen und habe meiner Sachbearbeiterin gesagt, dass ich schwanger bin. Sie hat sich eine Kopie von 6 gemacht und zu meiner Akte gelegt. Ab der 13. SSW steht Hartz IV-Empfängerinnen ein Mehrbedarf von ca. 2 € pro Tag zu.
Kurz danach habe ich einen formlosen Antrag für Umstandskleidung gestellt, den ich auch ca. 3 Wochen später bewilligt bekommen habe, weil der Kindsvater nicht genug Einkommen hat, um zahlen zu können.
Danach war ich beim Gesundheitsamt und habe mir dort von der "Stiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" einen Antrag für Erstausstattung geholt. Der Antrag muss bis zur 20. SSW gestellt werden.
Als nächstes habe ich einen formlosen Antrag beim AFAS für Erstausstattung gestellt. Bis jetzt ist er noch nicht bewilligt. Die Auszahlung erfolgt ca. 4 Wochen von dem errechneten Geburtstermin.
Mit den beiden Bewilligungsbescheiden muss man dann wieder zur Stiftung und der Antrag abgeben. Das, was das AFAS nicht bewilligt hat, bekommt man dann von der Stiftung.

Ein wichtiger Tipp: Man sollte alle Quittungen aufheben, die man für Umstandkleidung und Erstausstattung bekommen hat. Es ist durchaus möglich das die Stiftung und/oder das AFAS kontrolliert, was mans ich für das Geld gekauft hat.

 
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