Elternforum Schwanger - wer noch?

Erstlingsausstattung beantragen

Schwanger - wer noch?
Erstlingsausstattung beantragen

Mitglied inaktiv

Hallöchen... Mir schwirrt da gerade so eine Frage durch den Kopf.... Da mein Freund z.Z. noch Zivi ist und ich krankheitsbedingt leider ALG 2 beziehen muss (obwohl wir mit unserem Kind natürlich familiäre Unterstützung erhalten), stellt sich bei unserer sehr spontan eingetretenen und trotzdem freudig angenommenen Schwangerschaft die Frage um finanzielle Unterstützung. Ich würd nun gerne wissen was uns ca. an Geld für die Erstlingsausstattung zustehen wird. Es ist doch richtig, dass man diese erst NACH der Geburt bekommt?!?! Über Ratschläge und Infos würde ich mich sehr freuen. LG Mucki


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo. Nein auf gar keinen Fall bekommst du dass Geld erst hinterher. Im Falle von ALG 2 beantragst du ab der 12 SSW Geld beim Arbeitsamt. Dort bekommst du Geld für SS-Kleidung, Erstausttatung u.s.w. Zusätzlich kannst du zu Pro Familia oder Caritas, je nachdem wo du wohnst, hingehen und Geld zur Erstausstattung beantragen. Geh aber erst zum Arbeitsamt. Du musst dann aber auch alle Rechnungen aufheben, damit du gegebenfalls einen Nachweis darüber bringen kannst, was du gekauft hast. Also nix wie los....dir steht das Geld zu. Liene Grüße Cindy


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Nein, die finanzielle Unterstützung bekommst Du schon vorher. Beim Amt bekommst Du ab der 12 SSW, wenn Du es angibst, bis zu 53Euro SSMehrbedarf, dann kannst Du noch extra Schwangerschaftsbekleidung (ca. 100Euro), Klinikbedarf(bis zu 200 Euro) und Babyerstausstattung (ca 200 Euro) beantragen. Ersteres bekommst Du fast sofort, die anderen beiden ca. 8 Wochen vor Geburtstermin. Wenn ihr fürs Kind nochmal umziehen wollt, gibt es auch (bei Neueinrichtung) über 300 Euro für eine Kinderzimmerausstattung. Zusätzlich kannst Du Dich an die Bundesstiftung für Mutter und Kind wenden, indem zu zu einer Beratungsstelle zB. der Diakonie (macht auch fast jede andere Leben- etc.-Beratungsstelle) gehst. Dort kannst Du noch einmal bis zu 800 Euro bekommen für Baby und was so nötig ist. Der Antrag muss aber bis zur 20.SSW gestellt sein! Kann sein, dass die Zahlen bei Euch etwas abweichen... LG


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Habe grade unter http://www.awo.org/pub/home_page nach den Muster anträgen gekuckt. sind sehr viele Nützliche Tipps drauf.


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Danke erstmal an euch!!!! Mit den ANtworten habt ihr mir echt Mut und Hoffnung gemacht. Da kann man ja endlich mal unbeschwerter an das Ganze heran treten. Nur das mit der Diakonie hab ich nicht so recht verstanden. Die Adresse finde ich ja bestimmt im Internet?! Hab keine Ahnung wo die bei uns in Köln sitzen. Wieso sollten die mir denn helfen?! Ich komm mir echt wie ein Ochse vorm Berg vor. Ich habe echt keine Ahnung ;-) LG Mucki


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

@lenirettig Wie man muss bei der Diakonie die Unterstützung bereits in der 20.SSW beantragen? Bist Du Dir da ganz sicher?


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Ja, man muss Unterstützung bis zur 20. SSW. beantragt haben. Ganz sicher.


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Ich kann aus erster Hand sagen, wie das mit der Erstausstattung ist. So ist es bei mir gelaufen: Gleich als ich den Mutterpass bekommen hatte, bin ich zum AFAS (Amt für Arbeit und Sozial - ALG II) gegangen und habe meiner Sachbearbeiterin gesagt, dass ich schwanger bin. Sie hat sich eine Kopie von 6 gemacht und zu meiner Akte gelegt. Ab der 13. SSW steht Hartz IV-Empfängerinnen ein Mehrbedarf von ca. 2 € pro Tag zu. Kurz danach habe ich einen formlosen Antrag für Umstandskleidung gestellt, den ich auch ca. 3 Wochen später bewilligt bekommen habe, weil der Kindsvater nicht genug Einkommen hat, um zahlen zu können. Danach war ich beim Gesundheitsamt und habe mir dort von der "Stiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" einen Antrag für Erstausstattung geholt. Der Antrag muss bis zur 20. SSW gestellt werden. Als nächstes habe ich einen formlosen Antrag beim AFAS für Erstausstattung gestellt. Bis jetzt ist er noch nicht bewilligt. Die Auszahlung erfolgt ca. 4 Wochen von dem errechneten Geburtstermin. Mit den beiden Bewilligungsbescheiden muss man dann wieder zur Stiftung und der Antrag abgeben. Das, was das AFAS nicht bewilligt hat, bekommt man dann von der Stiftung. Ein wichtiger Tipp: Man sollte alle Quittungen aufheben, die man für Umstandkleidung und Erstausstattung bekommen hat. Es ist durchaus möglich das die Stiftung und/oder das AFAS kontrolliert, was mans ich für das Geld gekauft hat.


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

DAAAAANNNNKKKKEEEEE für eure antworten. Die haben mir echt geholfen und jetzt weiß ich was los ist. Werde mich also jetzt darum kümmern, dass das kleine würmchen einen guten start ins leben hat... LG Mucki