Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von h@nuta am 19.01.2005, 14:13 Uhr

Erstausstattung vom Arbeitsamt!!!

also ich hab gestern die ganzen wege hinter mich gebracht..

war erst beim drk. da man dort keinen Rechtsanspruch auf förderung bekommt, muss man zunächst beim arbeitsamt abklären, ob man dort anspruch auf geld hat..

hat man dieses, so verringert sich der betrag bei der stiftung (drk) - hat man dort keinen anspruch - so übernimmt die stiftung die alleinige gelderfrage.

soweit ich weiss, hab ich aber einen seeeehr dicken antrag zum ausfüllen bekommen, nix mit mal eben formlos oder so ..

viel zum ausfüllen und bitte noch alles vor der geburt abgeben.

das wären jetzt beim arbeitsamt wieder zwei versch. dinge.. seh ich das richtig?

penny, jetzt völlig verwirrt

 
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