Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Cookiekeks am 11.01.2011, 13:20 Uhr

Elterngeldantrag

Wenn dein Mutterschutz am 28.12.10 begonnne hast musst du Verdienstbescheinigungen von November 2009- November 2010 angeben.

Wenn du in einem der Monate nicht arbeiten warst weil zb Elternzeit oder so musst du das so angeben.
In deinem Fall sagst du denen einfach das du Im November 2009 noch in Elternzeit von deinem ersten Sohn warst. Und reichst dann die Bescheinigungen ab da ein wo du arbeiten warst. Eben bis November 2010

 
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