Geschrieben von Vivi, 36te. SSW am 07.11.2007, 14:44 Uhr |
Du musst
Mutterschaftsgeld mit Zuschuss vom AG ankreuzen, denn er tut ja was dazu!
Und du brauchst Nachweise des Gehaltes über die letzten 12 Monate, bevor du in Mutterschutz gegangen bist!!
Ich bin jetzt Ende Oktober gegangen, also hat mein AG mir eine Verdienstbescheinigung ausgefüllt von Oktober 2006-September 2007. Diese Bescheinigung musste ich extra beim Versorgungsamt anfordern.
Und die Nachweise über Mutterschaftsgeld würde ich mal alle dabeilegen. Wenn nämlich was fehlt, dann musst du länger auf dein Geld warten und das wäre ja blöd.
Da stellen sich die Ämter nämlich sehr gerne mal stur..
Also viel Erfolg weiterhin ;O)
(ich hasse diesen ganzen Antragskram auch *G*)
lg
Vivi
- Elterngeldfrage.... ;0) - wildelupinen , 39+1. SSW 07.11.07, 12:56
- Re: Elterngeldfrage.... ;0) - franzi1982, ET-5. SSW 07.11.07, 13:20
- Du musst - Vivi, 36te. SSW 07.11.07, 14:44
- Re: Du musst - wildelupinen , 39+1. SSW 07.11.07, 17:19
Auch ne frage wegen mutterschaftsgeld und ALG 2
Hat nicht direkt was mit dem Baby zu tun, aber
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